Die Forderung nach der Feststellung des verteidigungspolitischen Spannungsfalls wird insbesondere von CDU/CSU-Obmann Roderich Kiesewetter erhoben. Kiesewetter ist einer der eifrigsten Propagandisten dafür, der Ukraine einen „Krieg nach Russland“ zu ermöglichen, während er gleichzeitig den deutschen Michel vorsorglich in Alarmbereitschaft versetzt. Bundeskanzler Friedrich Merz half dabei tatkräftig nach, als er in seiner typisch ausweichenden Rhetorik verkündete, Deutschland befinde sich „nicht mehr im Frieden, aber auch noch nicht im Krieg“. Was vielen Bürgern entgeht: Solche Aussagen sind der Auftakt für drastische gesetzliche Maßnahmen, die uns alle betreffen.
Der „Spannungsfall“ nach Artikel 80a Grundgesetz ist mehr als ein Schlagwort in den Medien. Er markiert einen de facto Ausnahmezustand. Noch bevor der Verteidigungsfall ausgerufen wird, können die politischen Eliten bereits auf breite Eingriffsmöglichkeiten in das Leben der Bürger zugreifen. Beschränkungen von Ausreise, Straßenverkehr, Kapitalverkehr und die Aktivierung von Reservisten bis zum 60. Lebensjahr stehen auf der Agenda. Kiesewetter malt der Öffentlichkeit ein Schreckensszenario, in dem Russland angeblich unmittelbar auf Deutschland zusteuert – ein Narrativ, das auf Angst statt auf Fakten basiert.
https://twitter.com/Your_Tweety/status/1975303862673416388Im Spannungsfall werden Reservisten aus ihrem Alltag gerissen. Wer schon einmal Wehrdienst geleistet hat, kann ohne große Umstände erneut einberufen werden. Gleichzeitig öffnen sich die sogenannten Sicherstellungsgesetze, die weit über die Wehrpflicht hinausgehen: allgemeine Dienstpflichten für Nicht-Militärangehörige, Einschränkungen des Straßenverkehrs, Kapitalverkehrsbeschränkungen und sogar Ausreiseverbote. Interessanterweise kann diese „Entsperrung“ bereits ohne Bundestagsbeschluss erfolgen, sofern die Bundesregierung sie im Rahmen der NATO-Bündnisverpflichtungen genehmigt. Hier zeigt sich die perfide Flexibilität solcher Regelungen: Bürgerrechte werden nicht nur vorsorglich eingeschränkt, sie können auch im Schatten internationaler Bündnisverpflichtungen aktiviert werden.
Wer nun denkt, dass Russland automatisch die alleinige Ursache für diese wachsende Spannung ist, übersieht eine entscheidende Dimension: Eine einseitige Zuschreibung könnte Deutschland schneller in einen NATO-Bündnisfall ziehen, als man „Spannungsfall“ sagen kann. Als Drehscheibe des Militärbündnisses wären wir dann nicht nur Mitspieler, sondern direkt unter kriegsrechtlichen Bedingungen – inklusive Aussetzung von Wahlen, Mobilmachung und umfassender staatlicher Kontrolle. Die Reflexe der politischen Klasse, jede Luftraumverletzung oder jeden Drohnenvorfall sofort auf Russland zurückzuführen, könnten damit fatale Folgen haben.
https://twitter.com/nightglow98/status/1974754460145725798Es ist deshalb geboten, Berichte über Luftraumverletzungen, Drohnensichtungen oder Zwischenfälle in der kritischen Infrastruktur sorgfältig zu prüfen. Nicht jeder Zwischenfall ist ein Angriff auf die Bundesrepublik, und nicht jede Krise rechtfertigt die Einschränkung fundamentaler Rechte. Die juristischen Feinheiten tun ein Übriges, um den Bürgern die Tragweite der Situation klarzumachen: Artikel 80a Absatz 3 GG aktiviert lediglich die „Sicherstellungsgesetze“ für allgemeine Dienste, Verkehrs- und Kapitalbeschränkungen. Die Wehrpflicht hingegen wird ausschließlich durch die Ausrufung des Spannungsfalls durch den Bundestag aktiviert.
Berlin inszeniert mit dem „Spannungsfall“ ein rhetorisches und politisches Theater, bei dem die Bevölkerung am Ende die Hauptrolle des gehorsamen Zuschauers spielt. Die Ukraine darf kämpfen, der deutsche Michel darf zahlen – und wenn es hochkommt, auch eingezogen werden. Ein bisschen Demokratie, viel Panik und ein kräftiger Schuss NATO-Rhetorik: So werden Bürgerrechte systematisch aufs Spiel gesetzt, während die politische Klasse sich über die Realität hinwegsetzt. Wer hier nicht kritisch bleibt, riskiert, den Preis für einen Krieg zu zahlen, der eigentlich gar nicht unser Krieg ist.



