Ein Kommentar von Gernot Haubner

Wenn zwei Parteien, die zusammen nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung hinter sich haben, Richter an das höchste deutsche Gericht entsenden – dann läuft etwas gewaltig schief. Was derzeit in Berlin unter dem Titel „Verfassungsrichterwahl“ abläuft, ist keine funktionierende Demokratie, sondern eine Machtposse. Und niemand scheint sich ernsthaft daran zu stören.

Die Große Koalition ist zwar Geschichte, doch ihr politischer Geist lebt fort – als Kartell. SPD und CDU/CSU haben sich das Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter einst untereinander aufgeteilt wie Provinzfürsten ihre Ländereien. Drei Richter für die SPD, drei für die Union – der Rest durfte zusehen (bzw. FDP und Grüne bekamen jeweils einen Postenvorschlag zugesprochen). Der Bundestag wurde zur Kulisse, das Grundgesetz zur Manövriermasse politischer Machtarithmetik. Damals mochte das noch halbwegs plausibel erscheinen. Heute ist es schlicht ein Anachronismus.

Denn die Wirklichkeit hat sich längst verändert. Die FDP ist aus dem Bundestag geflogen. Die Grünen und die Linke erreichen kleine zweistellige Ergebnisse. Die AfD ist je nach Umfrage zur stärksten oder zweitstärksten Kraft aufgestiegen. Doch bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts regiert weiter das Zwei-Parteien-Spiel. Das „Vorschlagsrecht“ – ein völlig intransparentes Privileg ohne gesetzliche Grundlage – wird weiter exklusiv von SPD und Union beansprucht, als hätte sich seit Helmut Kohl nichts verändert.

Demokratie in der Kulissenrepublik

Das besonders Absurde an dieser Posse: Die Wahl der Verfassungsrichter erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Doch weil weder SPD noch Union diese Mehrheit auch nur annähernd erreichen, sind sie auf Stimmen anderer Parteien angewiesen – etwa der Linken, der Grünen oder der Alternative für Deutschland. Gleichzeitig aber lehnt die Union jeden politischen Austausch mit der AfD oder der Linken kategorisch ab – unter Berufung auf einen „Unvereinbarkeitsbeschluss“, der aus der Ära der 2000er stammt. Das führt zu grotesken Szenen: Einerseits benötigt man ihre Stimmen, andererseits verweigert man jede offizielle Zusammenarbeit. Das ist Heuchelei im Quadrat – und kein demokratisches Verfahren.

Währenddessen wird die Bevölkerung mit dem Märchen beruhigt, das Bundesverfassungsgericht sei überparteilich und neutral. In Wahrheit aber werden Richter ausgekungelt – hinter verschlossenen Türen, entlang parteipolitischer Loyalitäten, beeinflusst von Weltanschauung, Haltung und ideologischer Nähe. Wie soll ein Gericht die Verfassung neutral auslegen, wenn seine Richter parteipolitisch installiert werden? Und wie kann man dieses Verfahren noch als demokratisch rechtfertigen, wenn die Parteien, die diese Macht beanspruchen, selbst längst kein Mandat der Mehrheit mehr haben?

Richter für das Kartell, nicht für das Volk

Wer heute die politische Realität in Deutschland beschreibt, kommt an einer unbequemen Wahrheit nicht vorbei: Die repräsentative Demokratie hat sich verselbstständigt. Sie repräsentiert nicht mehr die Bevölkerung, sondern sich selbst. Eine Parteienoligarchie kontrolliert alle Schaltstellen der Macht – Regierung, Bundespräsident, Verfassungsgericht, öffentlich-rechtliche Medien. Und sie hat kein Interesse daran, diese Macht zu teilen oder gar abzugeben.

Dabei wäre es höchste Zeit, die Richterwahl grundlegend zu reformieren. Warum nicht eine gesetzlich verankerte Proporzregel einführen, bei der alle im Bundestag vertretenen Parteien gemäß ihrer Stärke Vorschläge einreichen können? Warum keine öffentliche Anhörung, wie in den USA, bei der sich Kandidaten kritischen Fragen stellen müssen? Warum keine unabhängige Expertenkommission als Vorschlagsinstanz? Die Antwort ist einfach: Weil Transparenz und Beteiligung die Macht der Altparteien bedrohen würden.

Fazit: Legitimität verloren, Vertrauen verspielt

Die aktuelle Richterwahl ist nur das Symptom. Das eigentliche Problem ist ein System, das sich selbst legitimiert, statt legitimiert zu werden. Wenn zwei Parteien, die zusammen gerade noch 43 Prozent Zustimmung haben, entscheiden, wer über Meinungsfreiheit, Impfpflicht, Enteignung oder Demonstrationsrecht urteilt – dann ist das nicht nur ein demokratisches Problem. Es ist ein Angriff auf den Rechtsstaat.

Ein solches Verfassungsgericht hat kein moralisches Mandat mehr. Und wenn das höchste Gericht zur politischen Spielwiese der Machteliten wird, dann verlieren auch seine Urteile ihren bindenden Charakter – zumindest in den Augen eines wachsenden Teils der Bevölkerung.

Das Grundgesetz schützt die Bürger vor der Regierung. Doch wer schützt die Bürger, wenn die Regierung das Grundgesetz kontrolliert?