Was in Zoetermeer am 18. Juli 2024 geschah, sprengt jede Vorstellung von Brutalität: Arnold O., 24 Jahre alt, metzelte seine 22-jährige Freundin Jihaneve buchstäblich nieder – mit 258 Messerstichen. Und weil das noch nicht krank genug war, zückte er anschließend ihr eigenes Handy, filmte das Ergebnis seines Blutrausches und posierte für ein Selfie mit dem zwei Wochen alten Säugling, der zwischen der Leiche seiner Mutter lag. Die Polizei stand da schon vor der Tür, alarmiert durch eine Krankenschwester, die Schreie wie aus einem Horrorfilm hörte: „Hör auf! Du bringst mich um!“

Doch für die Richter in Den Haag reichte das nicht für einen Mord. Nein, Arnold O. habe eine „Psychose“ gehabt, seine Zurechnungsfähigkeit sei „erheblich vermindert“ gewesen. Deshalb: Keine Mordanklage, sondern bloß Totschlag – mit fünf Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie. Man muss sich fragen, wessen Interessen hier eigentlich geschützt werden – die der Opfer oder die der Täter?

Die Justiz als Komplize der Gewalt

Besonders perfide: Nur einen Monat vor dem Mord saß der Täter wegen eines Angriffs auf dieselbe Frau bereits in Haft – für ganze 90 Tage. Danach: Freigang, kein Schutz für die Mutter, keine Konsequenzen. Die Familie plante bereits, Jihaneve und das Kind nach Belgien in Sicherheit zu bringen. Zu spät. Und die Justiz? Sie drückt ein Auge zu – oder besser beide.

Es ist ein bekanntes Muster: Eine Täterbiografie voller Warnzeichen, Gewalttaten, Hinweise auf Gefährlichkeit – aber der Rechtsstaat verneigt sich vor der therapeutischen Deutungshoheit psychiatrischer Gutachter. Wer die richtigen Schlagworte aufsagt („Psychose“, „kindliches Trauma“, „geistige Einschränkung“), bekommt keine Strafe, sondern Hilfe.

Der Gipfel der Geschmacklosigkeit ist jedoch das Urteil selbst. Die Mutter des Opfers nannte es eine „Ohrfeige“ – treffender kann man es kaum sagen. Die Tochter wird auf grausamste Weise ermordet, das Enkelkind wächst ohne Mutter auf, und der Täter darf sich bald in einer geschützten Einrichtung therapieren lassen. Vielleicht mit Kunstkurs, Yoga und empathischem Fachpersonal.

Währenddessen bleibt der Gesellschaft die Botschaft: Wer krank genug ist, darf töten. Und wer eine Frau abschlachtet, bekommt im Zweifel mehr Mitgefühl vom Gericht als seine Opfer. Das ist keine Justiz – das ist institutionalisierte Verantwortungslosigkeit.

Wenn Strafmilderung zum Freibrief wird

In einer Zeit, in der selbst Bagatellen mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden – etwa Steuervergehen oder falsche Pronomen –, mutet diese Kuscheljustiz bei schwersten Gewaltverbrechen wie ein schlechter Witz an. Der Staat gibt damit das Signal: Der Schutz von Frauen, Kindern und Familien steht ganz unten auf der Prioritätenliste. Ob aus ideologischer Nachlässigkeit oder aus übersteigerter Psychologisierung – das Resultat ist dasselbe: die Kapitulation vor der Gewalt.

Ein Mann, der 258 Mal zusticht, filmt und posiert, ist nicht einfach „psychisch angeschlagen“. Er ist gefährlich, kaltblütig und ein Monster, das nie wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden dürfte. Fünf Jahre Haft sind dafür nicht nur unangemessen – sie sind ein Schlag ins Gesicht aller Opfer häuslicher Gewalt.