Unternehmen in der EU dürfen Kopftuchverbote am Arbeitsplatz einführen, solange solche Regeln nicht bestimmte Arbeitnehmer diskriminieren, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag. Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Muslimin, die 2018 ein belgisches Unternehmen verklagte, nachdem ihr das Tragen eines Hijabs oder einer anderen Kopfbedeckung während ihres Praktikums in der Firma untersagt worden war. Der Arbeitgeber verteidigte das Verbot mit der Begründung, es sei Teil der Neutralitätspolitik des Unternehmens, die den Beschäftigten das Tragen jeglicher Art von Kopfbedeckung, einschließlich Mützen, Beanies oder Schals, oder religiöser Symbole untersagt, und richte sich nicht gegen eine bestimmte Person. In seinem Urteil bestätigte der EuGH die Politik des belgischen Unternehmens und stellte fest, dass das Verbot keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. "Die interne Vorschrift eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, philosophischer oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und undifferenziert auf alle Arbeitnehmer angewandt wird", schrieb das Gericht in einer Presseerklärung. Das EuGH-Urteil erging, nachdem das Gericht im vergangenen Jahr bekannt gegeben hatte, dass EU-Firmen ein Verbot von Hijabs oder anderen Arten der Kopfbedeckung verhängen können, solange eine solche Politik "durch die Notwendigkeit des Arbeitgebers, ein neutrales Bild gegenüber den Kunden zu vermitteln oder soziale Streitigkeiten zu vermeiden, gerechtfertigt ist". Die Frage, ob islamische Kopf- oder Gesichtsbedeckungen am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Orten erlaubt sind, ist in der EU seit Jahren heftig umstritten und stand im Mittelpunkt der Debatten über die Integration von Muslimen in die europäischen Gemeinschaften. Im Jahr 2004 verbot Frankreich, das die größte muslimische Gemeinschaft in der EU beheimatet, das Tragen aller islamischen Kopfbedeckungen in staatlichen Schulen und war auch das erste EU-Land, das ein vollständiges Verbot von Vollverschleierungen wie Niqab und Burka an öffentlichen Plätzen einführte. Seitdem haben u. a. Belgien, Dänemark, Österreich, die Niederlande, mehrere deutsche Bundesländer, Italien, Spanien und die Schweiz ähnliche Maßnahmen ergriffen.