Das Amtsgeheimnis war über Jahrzehnte der bequemste Schutzschild für Behördenwillkür und politische Intransparenz. Der Bürger musste dem Staat blind vertrauen, während der Staat sich das Recht herausnahm, Aktenberge hinter Schloss und Riegel zu verstecken. Ab 1. September soll damit Schluss sein: Das Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft – ein kleiner Meilenstein, den man eigentlich für selbstverständlich halten müsste, wenn man Demokratie ernst nimmt. Doch was für den mündigen Bürger ein Fortschritt ist, wird in gewissen Kreisen bereits wieder als Zumutung hingestellt. Besonders köstlich ist, wie der „Standard“ die Sache zu framen versucht: Da ist von „querulantisch veranlagten Bürgerinnen und Bürgern“ die Rede, als seien Neugier und kritische Nachfragen schon ein staatsgefährdendes Laster. So viel paternalistische Arroganz muss man sich erst einmal leisten.
Es ist bezeichnend für die österreichische Diskurskultur: Wer Transparenz einfordert, wird als Querulant abgestempelt. Wer hinterfragt, gilt als Störenfried. Dabei geht es um ein simples Grundrecht – das Recht auf Information. Der Staat, der seine Bürger mit Vorschriften, Abgaben und Kontrollen gängelt, muss endlich selbst Farbe bekennen. Es ist ja nicht so, dass die Verwaltung eine heilige Sphäre wäre, in die man bloß ehrfürchtig hineinhorchen darf. Wenn Gemeinden, Ministerien und staatsnahe Betriebe von Steuergeld leben, dann haben die Steuerzahler ein legitimes Recht zu wissen, was dort geschieht. Punkt. Die eigentliche Zumutung ist nicht die Anfrage, sondern die jahrzehntelange Geheimniskrämerei.
Natürlich läuft im Vorfeld schon das große Vorsorge-Getöse: Landesholdings basteln sich Leitfäden, Bürgermeister stellen Mitarbeiter ab, Juristen üben sich in stoischer Ruhe. Alles schön und gut – aber es zeigt auch, wie wenig selbstverständlich Transparenz hierzulande ist. Wäre Offenheit Teil der politischen DNA, müssten sich die Apparate gar nicht erst mühselig „vorbereiten“. Dann gäbe es längst funktionierende Abläufe und keine Panik vor Anfragen, die angeblich Fluten auslösen. Wer sich so sehr vor dem Bürger fürchtet, verrät eigentlich nur, dass er dessen Kontrolle scheut.
Und wieder dieselbe Leier: Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, „überbordende Bürokratie“. Mit diesen Phrasen werden Einschränkungen vorbereitet, die das Gesetz gleich wieder zahnlos machen sollen. Die Neos, die sich sonst gerne als Transparenz-Partei inszenieren, haben das Gesetz zwar abgelehnt – allerdings nicht, weil sie Transparenz nicht wollen, sondern weil die Ausnahmen zu weit gefasst sind. Man könnte fast meinen: Das neue Grundrecht ist von Anfang an so konstruiert, dass es auf halber Strecke hängenbleibt. Ein bisschen mehr Offenheit, aber bitte nicht zu viel – so klingt es aus den Amtsstuben.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Gnadenakt der Politik, sondern ein erkämpftes Grundrecht. NGOs wie das Forum Informationsfreiheit haben jahrelang Druck gemacht, während die Parteiapparate sich wanden wie Aale. Dass am Ende ein Kompromiss herauskam, der mehr Löcher hat als ein Schweizer Käse, überrascht nicht. Aber es ist zumindest ein Anfang. Die eigentliche Nagelprobe kommt, wenn die ersten Anfragen gestellt werden – und wenn Ministerien und Konzerntöchter merken, dass „die da draußen“ sich nicht länger abspeisen lassen. Spätestens dann wird sich zeigen, ob das Gesetz ein echter Hebel ist oder nur ein Papiertiger.
Wer jetzt so tut, als würden massenhaft „Querulanten“ die Verwaltung lahmlegen, verrät viel über sein Demokratieverständnis. In Wahrheit kann es ja nicht sein, dass der Bürger dem Staat jede Kleinigkeit wahrheitsgemäß offenlegen muss, während der Staat im Gegenzug das Recht reklamiert, Aktenberge zu verschweigen oder gar mit Halbwahrheiten zu tricksen. Wenn Transparenz eine Zumutung ist, dann ist der Staat selbst zur Zumutung geworden. Wer etwas zu verbergen hat, fürchtet die Öffentlichkeit – wer sauber arbeitet, hat nichts zu befürchten. Deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz kein Luxus, sondern eine längst überfällige Selbstverständlichkeit.


