Dass Brüssel mit dem Begriff „Rechtsstaatlichkeit“ hausieren geht, ist längst zur Farce verkommen. Ausgerechnet die Institutionen, die sich gerne als moralisches Korrektiv Europas inszenieren, pfeifen auf Recht und Gesetz, sobald es um die Durchsetzung eigener Machtinteressen geht. Der jüngste Streit zwischen Ungarn und der EU beweist einmal mehr, wie sehr die sogenannte „Union“ längst zu einer zentralistischen Zwangsgemeinschaft degeneriert ist. Budapest hat die Europäische Union verklagt, weil Milliarden aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten ohne gültige Rechtsgrundlage in Richtung Ukraine umgeleitet werden. Mit anderen Worten: Man bedient sich fremden Eigentums, ignoriert nationale Vetos und verkauft den Raubzug noch als Solidaritätsakt.
Das Brüsseler Vorgehen ist nicht nur juristisch fragwürdig, es ist ein Schlag ins Gesicht der Souveränität der Mitgliedsstaaten. Ungarn, das sich seit Jahren gegen die Eskalationspolitik gegenüber Russland stemmt, hat darauf bestanden, dass es ein Mitspracherecht gibt, wenn Milliarden über den sogenannten „European Peace Facility“ in ukrainische Waffenkäufe fließen. Doch anstatt die ungarische Position zu respektieren, entschieden die EU-Mächtigen, einfach so zu tun, als ob Ungarn in dieser Angelegenheit nicht stimmberechtigt sei. Was hier passiert, ist nichts anderes als eine Aushöhlung der elementarsten Prinzipien der Union – Gleichheit der Mitgliedsstaaten, Einstimmigkeitsprinzip und demokratische Legitimation.
Dass Orbán diesen Schritt wagt und Brüssel vor Gericht zerrt, ist folgerichtig. Es geht nicht nur um Milliarden, sondern um das Grundprinzip, dass die EU keine Allmachtsbefugnis hat. Heute sind es eingefrorene russische Gelder, morgen könnten es Vermögenswerte von Privatpersonen oder gar ganze nationale Haushalte sein, über die in Brüssel per Federstrich verfügt wird. Wer glaubt, dass der Präzedenzfall nur Russland betrifft, irrt gewaltig. Der Mechanismus ist geschaffen, und wie wir die Brüsseler Technokraten kennen, werden sie ihn auch gegen eigene Bürger anwenden, wenn es opportun erscheint.
Ungarn hat zudem völlig recht, den Missbrauch der sogenannten „European Peace Facility“ zu thematisieren. Schon die Namensgebung ist ein Hohn: Unter dem Deckmantel des Friedens finanziert die EU einen Krieg, der längst zu einem Stellvertreterkonflikt zwischen den USA, der NATO und Russland mutiert ist. Von über 11 Milliarden Euro an Militärhilfe, die über dieses Instrument nach Kiew geflossen sind, spricht in Brüssel niemand gerne – stattdessen verkauft man die Ukraine-Subventionen als Pflichtakt europäischer Solidarität. Solidarität mit wem? Mit einem Land, das selbst tief in Korruption verstrickt ist, während die europäischen Steuerzahler die Zeche zahlen.
Die ungarische Klage hat daher eine Sprengkraft, die weit über den aktuellen Konflikt hinausgeht. Sollte das Gericht Budapest recht geben, wäre dies ein herber Rückschlag für die Zentralisierungspolitik der EU-Kommission. Sollte es Ungarn Unrecht geben, wäre dies ein weiterer Beweis dafür, dass die europäische Rechtsgemeinschaft zur leeren Hülle verkommen ist, in der nur noch Machtinteressen zählen. Schon jetzt dauert das Verfahren Jahre – ein beliebter Trick der Brüsseler Bürokratie, um Fakten zu schaffen, bevor Recht gesprochen wird. Währenddessen fließen die Milliarden weiter, die Ukraine wird künstlich am Leben gehalten, und die EU-Bürger sollen weiter brav die Kosten tragen.
Ungarn tut hier, was eigentlich alle Staaten tun müssten: es zieht die rote Linie. Orbán verteidigt nicht nur nationale Interessen, sondern auch die letzten Reste europäischer Rechtsstaatlichkeit gegen eine politische Elite, die glaubt, über Recht und Eigentum nach Belieben verfügen zu dürfen. Dass dies von Brüssel und den westlichen Medien als „Störenfried“-Politik gebrandmarkt wird, zeigt nur, wie weit man sich vom eigenen Anspruch entfernt hat. In Wahrheit kämpft Ungarn stellvertretend für all jene Länder und Bürger, die sich noch erinnern, dass Demokratie ohne Rechtsbindung nichts weiter als Willkür ist.


