Die Morgendämmerung des deutschen Rechtsstaats verdunkelt sich zusehends. In einem beispiellosen Vorstoß gegen politisch Andersdenkende haben mehrere Bundesländer eine systematische Entwaffnungskampagne gegen Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) eingeleitet, berichtet n-tv. Was die Behörden als notwendige Maßnahme zur "öffentlichen Sicherheit" verkaufen, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als beunruhigendes Muster staatlicher Machtdemonstration.
Im sachsen-anhaltinischen Magdeburg, wo die CDU-geführte Landesregierung mit besonderem Eifer voranschreitet, stehen 330 legal erworbene Schusswaffen im Fadenkreuz der Behörden. Die Besitzer - langjährige Jäger und etablierte Sportschützen aus der Region - sehen sich urplötzlich einem kafkaesken Verwaltungsapparat gegenüber. "Jahrzehntelang waren wir geschätzte Mitglieder der Gesellschaft, über Nacht wurden wir zu Verdächtigen", berichtet Hans-Peter Müller, Vorsitzender des Schützenvereins "Diana" in Halberstadt.
Verfassungsschutz als politisches Instrument
Die juristische Konstruktion dieser Maßnahmen gleicht einem Kartenhaus: Die bloße Einstufung der AfD als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" durch den Verfassungsschutz soll genügen, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ihrer Mitglieder in Zweifel zu ziehen. Dr. Marcus Weber, Verfassungsrechtler an der Universität Leipzig, warnt: "Hier wird das Verwaltungsrecht zur politischen Waffe umfunktioniert.
Während Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) von einer "Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat" spricht, zeichnen die Fakten ein anderes Bild: In der gesamten Geschichte der Bundesrepublik wurde kein einziges AfD-Mitglied wegen Straftaten im Zusammenhang mit legalem Waffenbesitz verurteilt.
Bundesweite Ausweitung droht
In Thüringen, wo bereits 154 Waffen zur Disposition stehen, zeigt sich die gleiche Systematik. Die bevorstehende Innenministerkonferenz in Bremerhaven könnte diese Praxis bundesweit zementieren. "Wir beobachten eine schleichende Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien", mahnt der renommierte Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Klaus-Dieter Schmidt.
In den traditionsreichen Schützenvereinen des Landes macht sich Verunsicherung breit. "Unsere Mitglieder trauen sich kaum noch, ihre politische Meinung zu äußern", berichtet Werner Schulz, Ehrenvorsitzender des Bayerischen Schützenbundes. Die Atmosphäre in den Vereinen sei vergiftet, langjährige Freundschaften zerbrechen.
Der amerikanische Bürgerrechtsexperte Michael Anderson von der Georgetown University zieht beunruhigende historische Parallelen: "Die selektive Entwaffnung politischer Gruppen war stets ein Vorbote weiterer Freiheitseinschränkungen."
Widerstand formiert sich
Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg häufen sich die Klagen. "Die Rechtsprechung wird diese pauschale Verdächtigungspraxis nicht dulden", prognostiziert Rechtsanwalt Thomas Bergmann, der mehrere betroffene Waffenbesitzer vertritt. Die ersten Urteile werden mit Spannung erwartet.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob Deutschland den Pfad des Rechtsstaats verlässt oder zur Besinnung kommt. Die eigentliche Gefahr für die Demokratie liegt nicht in den Waffenschränken gesetzestreuer Bürger, sondern in der willkürlichen Auslegung von Gesetzen zur politischen Zweckentfremdung.



