Ann-Katrin Kaufhold, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München, ist nicht nur als Juristin bekannt, sondern auch als Verfechterin einer strikten Klimapolitik. Ihre Rolle in der Expertenkommission, die das Berliner Vergesellschaftungsgesetz befürwortete, sorgt nun für politische Brisanz – insbesondere, da sie als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht im Gespräch ist.

Die Berliner Kommission, der Kaufhold angehörte, wurde nach dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ins Leben gerufen. 2021 hatten sich 58 Prozent der Berliner für die Verstaatlichung von rund 200.000 Wohnungen ausgesprochen. Die schwarz-rote Landesregierung legte daraufhin im Juni 2024 einen Gesetzesentwurf vor, der die Umsetzung des Votums ermöglichen soll. Das Gesetz sieht nicht nur Enteignungen bei Rechtsverstößen vor, sondern auch dann, wenn Wohnungsunternehmen die Klimaziele der EU, des Bundes oder des Landes Berlin nicht ausreichend erfüllen.

Die Rolle des Klimaschutzes als „Allgemeinwohlbelang“ wurde im Abschlussbericht der Kommission besonders hervorgehoben. Kaufhold und ihre Mitstreiter betonten, dass Klimaschutz im Wohnungsmarkt eine zentrale Rolle spielen müsse. Damit wird der Weg für weitreichende staatliche Eingriffe geebnet – ein Ansatz, der in konservativen Kreisen auf massive Kritik stößt.

Klimapolitik als Hebel für Enteignung?

Kaufholds Engagement für eine kompromisslose Klimapolitik ist kein Zufall. Bereits 2022 referierte sie in einem Vortrag über „Green Finance“ und die Rolle der Finanzmärkte im Transformationsprozess. Sie sprach sich für eine staatliche Lenkung der Kreditvergabe aus, um Investitionen in erneuerbare Energien zu bevorzugen. In einer Mitteilung der LMU München wurde sie im November 2024 mit den Worten zitiert, dass der „grundlegende gesellschaftliche Wandel“ nur von den Parlamenten ausgehen könne. Damit positioniert sie sich klar auf der Seite derer, die den Staat als zentralen Akteur im Kampf gegen den Klimawandel sehen.

Auch in der Forschungsgruppe „Die institutionelle Architektur für eine 1,5 °C-Welt“ forderte Kaufhold, privates Kapital gezielt in klimaschützende Maßnahmen zu lenken. Die nötigen Investitionen von zweieinhalb Billionen Dollar pro Jahr könnten nicht allein durch öffentliche Mittel gestemmt werden. Es müssten Anreize geschaffen werden, um private Investoren für die Klimaziele zu gewinnen. Kritiker sehen darin eine gefährliche Nähe zu einer Politik, die marktwirtschaftliche Prinzipien zugunsten staatlicher Steuerung und Umverteilung aushebelt.

Die Personalie Kaufhold gewinnt zusätzliche Brisanz, weil die ursprünglich von der SPD nominierte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nach massiver Kritik aus der Union ins Abseits geriet. Kaufhold rückte als Kompromisskandidatin für das Amt der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts nach. Doch auch sie steht nun im Fokus der Debatte um politische Neutralität und die Rolle des höchsten deutschen Gerichts.

Die Debatte um das Berliner Vergesellschaftungsgesetz und die Rolle von Ann-Katrin Kaufhold wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf der Staat in den Wohnungsmarkt eingreifen? Ist Klimaschutz ein Freibrief für Enteignungen? Und wie unabhängig sind Richter, die sich offen für eine politische Agenda engagieren? Die Antworten auf diese Fragen werden nicht nur die Zukunft des Berliner Wohnungsmarkts, sondern auch die Ausrichtung des Bundesverfassungsgerichts prägen.

Die Entwicklung in Berlin könnte zum Präzedenzfall für andere Bundesländer werden. Während die einen den Schritt als notwendigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zum Klimaschutz feiern, warnen Kritiker vor einer schleichenden Aushöhlung des Eigentumsrechts und einer gefährlichen Politisierung der Justiz. Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich der Kurs der Berliner Landesregierung und ihrer Berater durchsetzen kann – oder ob der Widerstand gegen Enteignung und Klimadogma weiter wächst.