Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die gegen die neuen Heizvorschriften des Landes verstoßen, die es verbieten, ihre Wohnungen in diesem Winter zu stark heizen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 3.000 Schweizer Franken pro Tag und bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Die neue Gesetzgebung zur Energieversorgung des Landes sieht vor, dass das Heizen von Wohnungen auf mehr als 19°C im Falle einer Energieknappheit verboten ist. Darüber hinaus darf Warmwasser nicht auf mehr als 60 Grad erhitzt werden, und tragbare elektrische Heizgeräte, der Betrieb von Saunen und beheizten Schwimmbädern sind ebenfalls verboten.

Markus Spörndli, Sprecher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (DEF), erklärte, dass “Verstöße gegen das Landesversorgungsgesetz immer Ordnungswidrigkeiten, ja sogar […] Verbrechen sind und von den Kantonen von Amts wegen verfolgt werden müssen”. Die Bußgelder für Verbraucher, die gegen die neuen Energiegesetze verstoßen, reichen von 30 Franken bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Franken pro Tag, sagte Spörndli und bestätigte, dass der Betrag von der Art des Verstoßes und der wirtschaftlichen Situation des Täters abhängen werde. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die staatlichen Richtlinien drohen den Verbrauchern zudem bis zu drei Jahre Gefängnis, was die Regierung laut Spörndli allerdings (noch) vermeiden will. “Die Verordnungsentwürfe beruhen in erster Linie auf der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die Gesetze respektiert”, fügte er hinzu.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte auf einer Pressekonferenz des Bundesrates am vergangenen Mittwoch, dass die Schweiz “kein Polizeistaat” sei, aber es wird davon ausgegangen, dass stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich die Menschen an die Regeln halten, wie die Schweizer Zeitung “Blick” weiter dazu berichtet. Die Schweizer Kantone haben nun bis zum 22. September Zeit, die Vorschläge zu erörtern und sich mit der Frage zu befassen, wie sie durchgesetzt werden können, wobei einige Beamte befürchten, dass sie mit Beschwerden von neugierigen Nachbarn überschwemmt werden könnten.

Das DEF geht davon aus, dass Bußgelder nur dann verhängt werden, “wenn der Verstoß gemeldet und überprüft wurde und nachgewiesen werden konnte”. Die Polizeipräsidenten glauben jedoch, dass die Durchsetzung schwierig sein wird. “Es gibt noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen”, sagte Fredy Fässler gegenüber Blick und fügte hinzu, er wolle nicht, dass die Energiepolizei von Tür zu Tür gehe: “Wir wollen die Verordnung mit Augenmaß anwenden.”

Allerdings darf man diese Verordnungen durchaus als Blaupause für eine künftige Klimadiktatur betrachten. In den kommenden Monaten ist es der Energieverbrauch fürs Heizen, in ein paar Jahren der Energieverbrauch allgemein. Diesen Winter sollen die Schweizer gegen Putin frieren – und in den kommenden Wintern?