So etwas gibt es nur in Deutschland: Der ehemalige Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (jener mit Erinnerungslücken und verschleppten Ermittlungen) hat im Cum-Ex-Skandal eventuell Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen und als Spitzenpolitiker damit den Steuerzahlern einen Schaden in Millionenhöhe Verursacht. Eingefädelt wurde dies unter anderem von der Kanzlei Shearman & Stirling, für die Prof. Dr. Harbarth (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichtes) als Anwalt tätig und später auch Miteigentümer war (siehe hier ein Bericht der Nachdenkseiten).
Zur Erinnerung: In dem unter der Bezeichnung "Cum-Ex" bekannt gewordenen Steuerskandal, bei dem zwischen den Jahren 2001 und 2016 mehr als zehn Milliarden Euro an Steuergeldern veruntreut wurden, gibt es mehr als 1.000 Beteiligte. Dabei wurden Leerverkäufe mit Aktien getätigt und dann doppelte Steuererstattungen abkassiert. Eine interessante Zusammenfassung dazu finden Sie hier.
Nun, obwohl es bekannt war, dass (bzw. dessen Kanzlei) in diese Steuertrickserei verwickelt war, wurde er von Bundestag und Bundesrat bereits 2018 mit den Stimmen der GroKo, der FDP und den Grünen zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Im Jahr 2020 folgte der professionelle Unternehmens-Lobbyist und langjährige CDU-Politiker dem renommierten Andreas Voßkuhle auf den Spitzenposten eines der wohl wichtigsten Ämter der Bundesrepublik. Und das, obwohl er entgegen der Regeln des Bundestags sein Haupteinkommen aus seiner Berufstätigkeit erwirtschaftete - siehe NDS-Bericht im Link weiter oben. Der Schwabe würde nun sagen: Die Sache hat a G'schmäckle.
Und nicht nur das. Olaf Scholz, seines Zeichens heute Bundeskanzler und damals Erster Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, hatte damals offenbar die Hamburger Warburg-Bank im Cum-Ex-Skandal (es ging um rund 48 Millionen Euro an Steuergeldern) geschützt. Zusammen mit seinem Nachfolger Peter Tschentscher (ebenfalls von der SPD). Gegen beide hat der prominente Strafverteidiger Gerhad Strate nun eine Anzeige eingebracht. Bei einer Verurteilung müsste Scholz unter Umständen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Wäre die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich eine funktionierende Demokratie und hätten die Beschuldigten tatsächlich soetwas wie Anstand und Würde, würden sie zurücktreten. Dies trifft auf Scholz, Tschentscher und Harbarth zu. Doch es ist zu erwarten, dass die Anklage (wie so viele gegen Scholz' Amtsvorgängerin Angela Merkel) im Treibsand der Justiz verlaufen. Einer (im Falle der Staatsanwaltschaften) sogar gegenüber den Justizministerien weisungsgebundenen Justiz, die laut eines Urteils des EuGH von 2019 deshalb nicht befugt ist, europäische Haftbefehle zu erlassen.



