Im November 2021 verfassten Frauke Brosius-Gersdorf und ihr Ehemann, der Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf, eine Stellungnahme, die für Aufsehen sorgte. Darin forderten sie nicht nur eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch harte Sanktionen für Ungeimpfte – von Bußgeldern bis zum Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Besonders bemerkenswert: Die Begründung für die Impfpflicht lautete, dass die Impfung nicht ausreichend vor Infektionen schütze. Ein Widerspruch, der bis heute für Kopfschütteln sorgt.
Brosius-Gersdorf betonte bei Lanz, ihre Einschätzung sei „sehr stark geprägt von den damaligen medizinischen Erkenntnissen“. Doch schon damals war unter Experten umstritten, ob die Impfung tatsächlich eine sogenannte sterile Immunität – also einen vollständigen Schutz vor Weitergabe des Virus – bieten könne. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig, hatte bereits Ende 2020 öffentlich davor gewarnt, zu hohe Erwartungen an die Impfung zu knüpfen. „Wir wissen relativ sicher, dass eine sogenannte sterile Immunität wahrscheinlich im Augenblick nicht erreichbar ist“, so Ludwig. Eine Impfpflicht sei daher „in keiner Weise akzeptabel“.
Die Argumentation der Juristin, Geimpfte müssten vor Ungeimpften geschützt werden, weil die Impfung nicht ausreichend wirke, entbehrt jeder Logik. Wenn die Impfung nicht zuverlässig vor Infektionen schützt, warum sollte dann eine Impfpflicht eingeführt werden? Diese Frage stellten sich nicht nur kritische Beobachter, sondern auch zahlreiche Mediziner und Juristen.
Widersprüche und fragwürdige Begründungen
Brosius-Gersdorf versuchte bei Lanz, ihre damalige Position mit dem „damaligen Stand der Wissenschaft“ zu rechtfertigen. Doch die Faktenlage war bereits im Herbst 2021 differenzierter, als sie es heute darstellt. Daten aus mehreren europäischen Ländern zeigten, dass hohe Impfquoten nicht zwangsläufig zu sinkenden Infektionszahlen führten. Im Gegenteil: In Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden oder Malta stiegen die Inzidenzen trotz hoher Impfquote deutlich an. Länder mit niedrigen Impfquoten wie Rumänien oder Bosnien verzeichneten hingegen erst im Herbst einen Anstieg der Fallzahlen – ein klarer Hinweis darauf, dass die Impfung allein keine Infektionswellen brechen kann.
Trotz dieser Erkenntnisse plädierten Brosius-Gersdorf und ihr Mann für eine Impfpflicht und forderten sogar Sanktionen für Ungeimpfte. In ihrer Stellungnahme heißt es: „Führt der Gesetzgeber eine allgemeine Impfpflicht ein, sind Sanktionen bei Verstößen gegen die Impfpflicht vorzusehen. In Betracht kommen neben der Verhängung von Bußgeldern insbesondere die Einführung und konsequente Durchsetzung einer 1 G-Regel sowie der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.“ Diese Forderungen stießen bereits damals auf breite Kritik – nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Die Begründung, Geimpfte könnten sich nicht selbst wirksam schützen, weil die Impfung nicht vor Impfdurchbrüchen bewahre, ist ein Paradebeispiel für die argumentative Schieflage. Wenn die Impfung nicht zuverlässig schützt, warum sollte dann ausgerechnet eine Impfpflicht die Lösung sein? Diese Logik erschließt sich weder medizinisch noch juristisch.
Hinzu kommt, dass die Infektionssterblichkeitsrate von Covid-19 im Bereich von 0,2 bis 0,5 Prozent liegt – und damit nur knapp über der von Grippeviren. Dennoch argumentierte das Juristenpaar mit der „großen Gefährlichkeit“ einer Corona-Erkrankung und forderte weitreichende staatliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger.
Brosius-Gersdorf ist Mitglied der zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer und strebt das Amt einer Verfassungsrichterin an. Ihre Haltung zur Impfpflicht und die Art der Argumentation werfen daher nicht nur medizinische, sondern auch ethische und rechtliche Fragen auf. Die Relativierung ihrer Position mit dem „damaligen Stand der Wissenschaft“ wirkt angesichts der bereits damals bekannten Fakten wenig überzeugend.
Die Debatte um die Impfpflicht und die Rolle von Juristen wie Brosius-Gersdorf zeigt, wie schnell wissenschaftliche Unsicherheiten zu weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen führen können. Kritische Stimmen, die auf die fehlende Evidenz für eine sterile Immunität hinwiesen, wurden häufig überhört oder gar diffamiert. Heute, mit dem Abstand von mehreren Jahren, wird deutlich, wie wichtig eine offene und faktenbasierte Debatte gewesen wäre – und wie gefährlich es ist, wenn politische Entscheidungen auf wackeligen wissenschaftlichen Grundlagen getroffen werden.


