Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sieht ein Gesetzentwurf zur Reform des BKA-Gesetzes vor, dass die Behörde "verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen" durchführen darf. Bislang müssen Betroffene bei Wohnungsdurchsuchungen grundsätzlich informiert werden. Ausnahmen sind nur bei Gefahr im Verzug möglich.

Das Innenministerium begründet den Vorstoß mit der Notwendigkeit "wirksamer und moderner Instrumente" zur Terrorismusbekämpfung. Die neuen Befugnisse sollen demnach nur unter strengen Auflagen und als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen.

Verfassungsrechtler sehen den Gesetzentwurf jedoch äußerst kritisch. "Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut unserer Verfassung", betont der Staatsrechtler Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. "Heimliche Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss wären ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger."

Auch aus der Politik kommt Widerspruch. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, mahnt zur Vorsicht: "Das Bundesverfassungsgericht hat beim Thema Lauschangriff klare Vorgaben gemacht. Daran muss sich jeder Gesetzentwurf messen lassen."

Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einem Dammbruch. "Wenn erst einmal die rechtliche Grundlage für heimliche Razzien geschaffen ist, besteht die Gefahr des Missbrauchs", so ein Sprecher von Amnesty International.

Das Innenministerium betont, die geplanten Befugnisse seien auf Ausnahmefälle beschränkt. Kritiker sehen dennoch die Gefahr einer schleichenden Aushöhlung von Bürgerrechten im Namen der Terrorbekämpfung.

Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken ist mit intensiven Debatten zu rechnen. Das letzte Wort dürfte das Bundesverfassungsgericht haben.