Brüssel hat Pläne ausgearbeitet, einige Erdgas- und Kernenergieprojekte als "grüne" Investitionen zu bezeichnen. Dies ist Teil eines bahnbrechenden EU-Klassifizierungssystems, das den Finanzmärkten helfen soll, zu entscheiden, welche Investitionen wirklich "klimafreundlich" sind.
Die Europäische Kommission wird die Verordnung möglicherweise schon im Januar vorschlagen und entscheiden, ob Gas- und Atomprojekte in die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen aufgenommen werden, die eine Liste von Wirtschaftstätigkeiten und Umweltkriterien enthält, die erfüllt werden müssen, um als grüne Investitionen eingestuft zu werden.
Laut dem von Reuters eingesehenen Entwurf der Taxonomie soll die Kernkraft als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit anerkannt werden, solange die EU-Länder, in denen die Kraftwerke stehen, giftige Abfälle sicher entsorgen können. Die Projekte sollten außerdem das Kriterium erfüllen, dass sie der Umwelt "keinen nennenswerten Schaden" zufügen. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird für Genehmigungen, die bis 2045 erteilt werden, als grün anerkannt.
Erdgasinvestitionen werden als grüne Übergangsenergie bezeichnet, wenn sie weniger als 270 g CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde (kWh) ausstoßen, traditionelle fossile Brennstoffe wie Kohle ersetzen und bis Ende 2030 eine Baugenehmigung erhalten.
Das Kennzeichnungssystem soll Industrien abdecken, die etwa 80 % aller Treibhausgasemissionen in der Region verursachen. Die EU-Kommission hat auch Schritte unternommen, um die Taxonomie auf bestimmte staatliche Finanzierungen anzuwenden, was bedeutet, dass die Vorschriften darüber entscheiden könnten, welche Projekte für bestimmte öffentliche Finanzierungen in Frage kommen.
Anfang dieses Jahres mussten die EU-Behörden eine Entscheidung über die Einstufung der beiden Energiequellen verschieben, nachdem es innerhalb des Kommissionskollegiums zu Meinungsverschiedenheiten darüber gekommen war, ob sie das grüne Label erhalten sollten. Der jüngste Anstieg der Strompreise in der Region hat Brüssel jedoch dazu gezwungen, das Thema wieder aufzugreifen.
Um in Kraft treten zu können, muss der Vorschlagsentwurf von einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und der Mitglieder des Europäischen Parlaments angenommen werden.



