Die Rückkehr der Abschiebungen nach Afghanistan wird von der Bundesregierung als harter Kurs gefeiert. Doch hinter dem vermeintlich entschlossenen Vorgehen verbirgt sich ein neuer Skandal: Teils schwerkriminelle Afghanen wurden mit einem staatlichen „Handgeld“ von bis zu 1.000 Euro in ihre Heimat entlassen. Offiziell soll das die Klagewelle gegen Abschiebungen verhindern. In Wahrheit ist es nichts anderes als eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats.
1. Abschiebung als teures Schauspiel
Am 18 Juli 2025 startete nach über einem Jahr wieder ein Charterflug mit 81 afghanischen Männern an Bord – alles rechtskräftig verurteilte Straftäter, teils Mörder und Vergewaltiger. Die Bundesregierung ließ sich diesen „Sicherheitsakt“ einiges kosten. Neben der Organisation des Fluges gab es für die Passagiere bis zu 1.000 Euro Bargeld als „Rückkehrhilfe“. Angeblich, um juristische Fallstricke zu umgehen, die durch das Bundesverwaltungsgericht geschaffen wurden. Das hatte 2022 geurteilt, Abschiebungen seien nur dann zulässig, wenn dem Betroffenen keine „extreme Verelendung“ drohe.
Ein juristisches Feigenblatt – aber politisch ein Desaster.
2. Täter bekommen Geld, Opfer bekommen Schweigen
Man muss sich das einmal vorstellen: Während deutsche Familien mit Kindern nicht wissen, wie sie Strom und Lebensmittel bezahlen sollen, während Rentner Flaschen sammeln, erhalten afghanische Vergewaltiger eine „Abschiebungsprämie“. Und das mit dem Segen der Regierung. Für die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) z.B. war das schon 2024 „ein übliches Verfahren“ – für normale Bürger ist es ein Schlag ins Gesicht.
3. Humanität nur für Kriminelle?
Begründet wird die Zahlung mit dem Hinweis auf internationale Menschenrechtsstandards. Aber wo bleibt diese Fürsorge, wenn es um deutsche Opfer von Migrantengewalt geht? Wo ist der Aufschrei der NGOs, wenn eine 17-Jährige in einem Park vergewaltigt wird – vom Täter, der nun mit Staatsgeld in seine Heimat zurückfliegt?
Das Konzept der Rückkehrhilfe stammt ursprünglich aus einer Zeit, in der freiwillige Ausreisen gefördert werden sollten. Jetzt dient es als juristisches Schutzschild für eine Regierung, die vor ihrer eigenen Einwanderungspolitik kapituliert hat.
4. Wer den Rechtsstaat verhöhnt, darf kassieren
Die Praxis offenbart ein zynisches Prinzip: Wer den Rechtsstaat bricht, bekommt Geld. Wer sich daran hält, zahlt. Dieser Mechanismus zieht sich wie ein roter Faden durch die deutsche Asylpolitik der letzten Jahre – und er ist gewollt. Die Regierung will nicht etwa abschrecken, sondern das System verwalten. Selbst die Taliban wurden im Vorfeld durch Drittländer wie Katar kontaktiert, um die Rücknahme „abzustimmen“ – eine stille Anerkennung einer islamistischen Schreckensherrschaft, nur um ein paar Abschiebungen als Erfolg verkaufen zu können.
5. Die moralische Verkehrung der Verhältnisse
Was hier geschieht, ist eine Pervertierung staatlicher Verantwortung: Nicht das Opfer steht im Zentrum, sondern der Täter. Die Täter dürfen nicht „verelenden“, die Opfer dürfen nicht auffallen. Und so werden Entscheidungen gefällt, die das Vertrauen der Bürger in den Staat weiter untergraben – zu Recht.
Fazit
Die Zahlung von Handgeld an abgeschobene Straftäter ist kein Verwaltungsakt – sie ist ein Symbol. Sie steht für eine Politik, die ihre eigenen Bürger verrät, um vor Gericht gut dazustehen. Die Abschiebung der Afghanen war kein Zeichen der Stärke, sondern ein gut inszenierter Akt der Selbstaufgabe. Deutschland zeigt der Welt: Wer sich am Rechtsstaat vergeht, wird belohnt.



